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   BAG, 27.06.2002 - 6 AZR 449/01   

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https://dejure.org/2002,9545
BAG, 27.06.2002 - 6 AZR 449/01 (https://dejure.org/2002,9545)
BAG, Entscheidung vom 27.06.2002 - 6 AZR 449/01 (https://dejure.org/2002,9545)
BAG, Entscheidung vom 27. Juni 2002 - 6 AZR 449/01 (https://dejure.org/2002,9545)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Fahrkostenerstattung und Überstundenvergütung - ALTV 2 Anh R Ziff VII

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Fahrkostenerstattung; Voraussetzungen für den Anspruch auf Überstundenvergütung; Definition der Beschäftigungsstelle als Arbeitsplatz, an dem sich der Arbeitnehmer regelmäßig zur Aufnahme der Beschäftigung einzufinden hat; Definition ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stationierungsstreitkräfte; Öffentlicher Dienst - Fahrkostenerstattung und Überstundenvergütung [TV AL II]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 15.01.1987 - 6 AZR 602/85

    Betriebliche Übung: Essenszuschuß im öffentlichen Dienst und Haushaltslage

    Auszug aus BAG, 27.06.2002 - 6 AZR 449/01
    Danach muß bei einem Vertrag die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen (BAG 15. Januar 1987 - 6 AZR 602/85 - EzBAT BAT § 4 Betriebliche Übung Nr. 3, zu II 4 c der Gründe).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann eine betriebliche Übung nur dann eine bindende Wirkung entfalten, wenn die tariflichen Formvorschriften eingehalten worden sind (15. Januar 1987 - 6 AZR 602/85 - aaO, zu II 4 b der Gründe; 13. November 1986 - 6 AZR 567/83 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 27 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 20, zu II 4 der Gründe).

    Beruft sich ein Vertragspartner auf die Nichtigkeit der Vereinbarung wegen Formverstoßes, so stellt dies in der Regel nur dann einen Verstoß gegen Treu und Glauben dar, wenn die Nichtigkeitsfolgen für den Vertragsgegner zu schlechthin unerträglichen Ergebnissen führen würden (BAG 15. Januar 1987 - 6 AZR 602/85 - aaO, zu II 5 a der Gründe).

  • BAG, 07.12.2000 - 6 AZR 444/99

    Direktionsrecht des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 27.06.2002 - 6 AZR 449/01
    Erklärungen des Arbeitgebers zur Erstattung von Aufwendungen im Rahmen von Einstellungsgesprächen können je nach den Umständen des Einzelfalls auch als rechtlich unverbindliche Hinweise auf die seinerzeit geltende betriebliche Regelung verstanden werden (vgl. BAG 7. Dezember 2000 - 6 AZR 444/99 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 61 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 23, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 556/83

    Arbeitsentgelt: Anspruch auf Zulagen, Nebenabrede, Schriftform, Verjährung

    Auszug aus BAG, 27.06.2002 - 6 AZR 449/01
    § 4 Nr. 1 Buchst. b) TV AL II betrifft demgegenüber sonstige Gegenstände, die entweder Sekundärcharakter oder jedenfalls nicht unmittelbar etwas mit den Hauptrechten und Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag zu tun haben (BAG 25. Juli 1996 - 6 AZR 179/95 - BAGE 83, 338, zu I 1 b der Gründe; 7. Mai 1986 - 4 AZR 556/83 - BAGE 52, 33, zu 2 der Gründe, jeweils zu der Parallelvorschrift des § 4 BAT).
  • BAG, 13.11.1986 - 6 AZR 567/83

    Bereitschaftsdienst: Schulhausmeister - übertarifliche Leistungen bei Belegung

    Auszug aus BAG, 27.06.2002 - 6 AZR 449/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann eine betriebliche Übung nur dann eine bindende Wirkung entfalten, wenn die tariflichen Formvorschriften eingehalten worden sind (15. Januar 1987 - 6 AZR 602/85 - aaO, zu II 4 b der Gründe; 13. November 1986 - 6 AZR 567/83 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 27 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 20, zu II 4 der Gründe).
  • BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 349/96

    Nichtverlängerungsmitteilung aus Anlaß des Intendantenwechsels

    Auszug aus BAG, 27.06.2002 - 6 AZR 449/01
    Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur 28. Mai 1998 - 6 AZR 349/96 - AP BGB § 611 Bühnenengagementsvertrag Nr. 52 = EzA TVG § 4 Bühnen Nr. 5, zu II 2 a der Gründe; 26. April 2001 - 6 AZR 2/00 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 37, zu 1 a der Gründe).
  • BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 179/95

    Ballungsraumzulage - Anrechnung einer Tariflohnerhöhung

    Auszug aus BAG, 27.06.2002 - 6 AZR 449/01
    § 4 Nr. 1 Buchst. b) TV AL II betrifft demgegenüber sonstige Gegenstände, die entweder Sekundärcharakter oder jedenfalls nicht unmittelbar etwas mit den Hauptrechten und Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag zu tun haben (BAG 25. Juli 1996 - 6 AZR 179/95 - BAGE 83, 338, zu I 1 b der Gründe; 7. Mai 1986 - 4 AZR 556/83 - BAGE 52, 33, zu 2 der Gründe, jeweils zu der Parallelvorschrift des § 4 BAT).
  • BAG, 26.04.2001 - 6 AZR 2/00

    Überbrückungsbeihilfe - Anrechnung Witwenrente

    Auszug aus BAG, 27.06.2002 - 6 AZR 449/01
    Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur 28. Mai 1998 - 6 AZR 349/96 - AP BGB § 611 Bühnenengagementsvertrag Nr. 52 = EzA TVG § 4 Bühnen Nr. 5, zu II 2 a der Gründe; 26. April 2001 - 6 AZR 2/00 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 37, zu 1 a der Gründe).
  • BAG, 09.02.1972 - 4 AZR 149/71

    Nebenabreden - Schriftliche Vereinbarung - Schriftform - Nörvenicherlasse -

    Auszug aus BAG, 27.06.2002 - 6 AZR 449/01
    Die Zusage der Fahrkostenerstattung stellt eine Nebenabrede dar, weil sie keinen Bezug zu der vom Kläger zu erbringenden Arbeitsleistung hat (vgl. BAG 9. Februar 1972 - 4 AZR 149/71 - AP BAT § 4 Nr. 1).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.06.2001 - 12 Sa 54/00

    Anspruch auf Fahrtkostenerstattung und Mehrarbeitsvergütung nach ALTV 2 -

    Auszug aus BAG, 27.06.2002 - 6 AZR 449/01
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 27. Juni 2001 - 12 Sa 54/00 - aufgehoben.
  • BAG, 06.03.1974 - 4 AZR 244/73

    Dienstreise - Begriff - Definition - Auslegung

    Auszug aus BAG, 27.06.2002 - 6 AZR 449/01
    Die Tarifvertragsparteien haben eigenständige tarifliche Regelungen getroffen (vgl. BAG 6. März 1974 - 4 AZR 244/73 - AP TV AL II § 35 Nr. 1).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2021 - 7 Sa 230/20

    Anspruch auf Erschwerniszulage nach dem TV AL II - Fleischzerlegung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann eine betriebliche Übung jedoch nur dann eine bindende Wirkung entfalten, wenn die tariflichen Formvorschriften eingehalten worden sind (BAG 27. Juni 2002 - 6 AZR 449/01 - Rn. 79; 27. Juni 2002 - 6 AZR 449/01 - Rn. 79; 7. September 1982 - 3 AZR 5/80 - Rn. 28, jeweils mwN., juris).

    Sie erfordert damit die Einhaltung der Vorschriften der §§ 126, 126a BGB (vgl. BAG 27. Juni 2002 - 6 AZR 449/01 - Rn. 78, juris).

    Das gilt auch dann, wenn die tariflichen Vorschriften nicht normativ, sondern aufgrund einzelvertraglicher Bezugnahme gelten (BAG 3. August 1982 - 3 AZR 503/79 - Rn. 14; 9. Dezember 1981 - 4 AZR 312/79 - Rn. 21 mwN., jeweils juris), und insbesondere auch in den Fällen der Stationierungsstreitkräfte im Anwendungsbereich des TV AL II (vgl. 27. Juni 2002 - 6 AZR 449/01, juris; aA. Schaub/Ahrendt , ArbR-Handbuch, 19. Aufl. 2021, § 110 Rn. 19).

    § 4 Ziff. 1 lit. b) TV AL II betrifft demgegenüber sonstige Gegenstände, die entweder Sekundärcharakter oder jedenfalls nicht unmittelbar etwas mit den Hauptrechten und Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag zu tun haben (BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 610/11 - Rn. 77 mwN.; 27. Juni 2002 - 6 AZR 449/01 - Rn. 77 mwN., jeweils juris; 25. Juli 1996 - 6 AZR 179/95 - Rn. 23 mwN., juris zu § 4 BAT).

    Dagegen soll § 4 Abs. 2 BAT beispielsweise anwendbar sein bei Vereinbarungen über Fahrtkostenersatz (BAG 27. Juni 2002 - 6 AZR 449/01 - Rn. 77 mwN., juris), die zusätzliche Gewährung von Fahrtkostenersatz und Verpflegungszuschuss (BAG 26. Juli 1972 - 4 AZR 365/71 - AP MTB II §§ 4 Nr. 1), bei Vereinbarung einer Trennungsentschädigung (BAG 28. Januar 1981 - 4 AZR 869/78 - Rn. 23, juris), die Fliegerzulage (BAG 18. Mai 1977 - 4 AZR 47/76 - Rn. 11, juris: Abgeltung der besonderen Aufwendungen für Flugstunden, an denen der Kläger bei Probeflügen nach Durchführung von Wartungsarbeiten teilnahm), Zuschussregelungen zu Beiträgen des Angestellten zu Kranken- und Unterstützungsvereinen (7. Dezember 1977 - 4 AZR 383/76 - Rn. 22, juris), bei der Gewährung von Essenszuschüssen (BAG 9. Dezember 1981 - 4 AZR 312/79 - Rn. 20 mwN., juris: nur Ausgleich von Aufwendungen für die Kosten einer Mittagsmahlzeit aufgrund bestimmter persönlicher Umstände) und bei der Zusage einer unentgeltlichen Beförderung des Arbeitnehmers von und zum Arbeitsplatz (BAG 18. September 2002 - 1 AZR 477/01- Rn. 17, juris).

    Beruft sich ein Vertragspartner auf die Nichtigkeit der Vereinbarung wegen Formverstoßes, so stellt dies in der Regel nur dann einen Verstoß gegen Treu und Glauben dar, wenn die Nichtigkeitsfolgen für den Vertragsgegner zu schlechthin unverträglichen Ergebnissen führen würden (BAG 27. Juni 2002 - 6 AZR 449/01 - Rn. 82 mwN., juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2021 - 7 Sa 318/20

    Anspruch auf Erschwerniszulage nach dem TV AL II - Fleischzerlegung

    102 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann eine betriebliche Übung jedoch nur dann eine bindende Wirkung entfalten, wenn die tariflichen Formvorschriften eingehalten worden sind (BAG 27. Juni 2002 - 6 AZR 449/01 - Rn. 79; 27. Juni 2002 - 6 AZR 449/01 - Rn. 79; 7. September 1982 - 3 AZR 5/80 - Rn. 28, jeweils mwN., juris).

    Sie erfordert damit die Einhaltung der Vorschriften der §§ 126, 126a BGB (vgl. BAG 27. Juni 2002 - 6 AZR 449/01 - Rn. 78, juris).

    103 Das gilt auch dann, wenn die tariflichen Vorschriften nicht normativ, sondern aufgrund einzelvertraglicher Bezugnahme gelten (BAG 3. August 1982 - 3 AZR 503/79 - Rn. 14; 9. Dezember 1981 - 4 AZR 312/79 - Rn. 21 mwN., jeweils juris), und insbesondere auch in den Fällen der Stationierungsstreitkräfte im Anwendungsbereich des TV AL II (vgl. 27. Juni 2002 - 6 AZR 449/01, juris; aA. Schaub/Ahrendt, ArbR-Handbuch, 19. Aufl. 2021, § 110 Rn. 19).

    § 4 Ziff. 1 lit. b) TV AL II betrifft demgegenüber sonstige Gegenstände, die entweder Sekundärcharakter oder jedenfalls nicht unmittelbar etwas mit den Hauptrechten und Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag zu tun haben (BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 610/11 - Rn. 77 mwN.; 27. Juni 2002 - 6 AZR 449/01 - Rn. 77 mwN., jeweils juris; 25. Juli 1996 - 6 AZR 179/95 - Rn. 23 mwN., juris zu § 4 BAT).

    Dagegen soll § 4 Abs. 2 BAT beispielsweise anwendbar sein bei Vereinbarungen über Fahrtkostenersatz (BAG 27. Juni 2002 - 6 AZR 449/01 - Rn. 77 mwN., juris), die zusätzliche Gewährung von Fahrtkostenersatz und Verpflegungszuschuss (BAG 26. Juli 1972 - 4 AZR 365/71 - AP MTB II §§ 4 Nr. 1), bei Vereinbarung einer Trennungsentschädigung (BAG 28. Januar 1981 - 4 AZR 869/78 - Rn. 23, juris), bei der Fliegerzulage (BAG 18. Mai 1977 - 4 AZR 47/76 - Rn. 11, juris: Abgeltung der besonderen Aufwendungen für Flugstunden, an denen der Kläger bei Probeflügen nach Durchführung von Wartungsarbeiten teilnahm), Zuschussregelungen zu Beiträgen des Angestellten zu Kranken- und Unterstützungsvereinen (BAG 7. Dezember 1977 - 4 AZR 383/76 - Rn. 22, juris), bei der Gewährung von Essenszuschüssen (BAG 9. Dezember 1981 - 4 AZR 312/79 - Rn. 20 mwN., juris: nur Ausgleich von Aufwendungen für die Kosten einer Mittagsmahlzeit aufgrund bestimmter persönlicher Umstände) und bei der Zusage einer unentgeltlichen Beförderung des Arbeitnehmers von und zum Arbeitsplatz (BAG 18. September 2002 - 1 AZR 477/01- Rn. 17, juris).

    Beruft sich ein Vertragspartner auf die Nichtigkeit der Vereinbarung wegen Formverstoßes, so stellt dies in der Regel nur dann einen Verstoß gegen Treu und Glauben dar, wenn die Nichtigkeitsfolgen für den Vertragsgegner zu schlechthin unverträglichen Ergebnissen führen würden (BAG 27. Juni 2002 - 6 AZR 449/01 - Rn. 82 mwN., juris).

  • LAG Baden-Württemberg, 25.04.2012 - 13 Sa 133/11

    Fahrtkostenerstattung und Mehrstundenvergütung nach dem Tarifvertrag für

    Wie sich auch aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27.06.2002 (6 AZR 449/01) betreffend einen Arbeitskollegen ergebe, habe er als Außendienstmitarbeiter seine Tätigkeit nicht im Verwaltungsgebäude der Dienststelle zu erbringen.

    Der Kläger berufe sich zu Unrecht auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27.06.2002 (6 AZR 449/01), die einen anderen Fall betreffe, in dem der dortige Kläger gerade nicht aufgefordert worden sei, seine Arbeit an der Dienststelle zu leisten und dort auch tatsächlich nicht gearbeitet habe.

    Insbesondere folgt er nicht aus den Regelungen des TV AL II. Insoweit macht sich das Landesarbeitsgericht die zutreffenden und überzeugenden Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts in der auch bereits von den Parteien angeführten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 27. Juni 2002 - 6 AZR 449/01 - in juris) zu Eigen.

    (1) Der Kläger verkennt dabei den Inhalt der Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 27.06.2002 (6 AZR 449/01) und beruft sich zu Unrecht darauf, sein Arbeitskollege sei damals als "Außendienstmitarbeiter" bezeichnet worden, was auch für ihn Geltung haben müsse.

  • LAG Hessen, 23.06.2008 - 17 Sa 98/08
    Von daher führt auch der Umstand, dass aufgrund einer formunwirksamen Vereinbarung über einen längeren Zeitraum hinweg Leistungen erbracht wurden, allein grundsätzlich noch nicht zur Treuwidrigkeit der Berufung auf die Formunwirksamkeit ( BAG 27. Juni 2002 - 6 AZR 449/01 - n.v., juris) .

    Hinzu kommt, dass über den Formmangel unter dem Gesichtspunkt eines Verstoßes gegen Treu und Glauben auch nur dann hinweggesehen werden kann, wenn das Ergebnis für die betroffene Partei nicht nur hart, sondern schlechthin untragbar wäre ( BAG 27. März 1987 - 7 AZR 527/85 - aaO; BAG 27. Juni 2002 - 6 AZR 449/01 - aaO) .

    Die Voraussetzung eines für die Partei untragbaren Ergebnisses ist aber für die Prüfung des Rechtsmissbrauchs bei Berufung auf Formmangel nicht alternative, sondern kumulative Voraussetzung ( BAG 15. Januar 1987 - 6 AZR 602/86 - aaO; BAG 27. März 1987 - 7 AZR 527/85 - aaO; BAG 27. Juni 2002 - 6 AZR 449/01 - aaO) , und sei es als Oberbegriff für von der Rechtsprechung entwickelte Fallgruppen (ErfK/Preis, 8. Aufl., BGB §§ 125 - 127 Rdnr. 53f; Palandt/Heinrichs/Ellenberger, BGB , 67. Aufl., § 125 Rdnr. 16 ff) , bei denen dann wiederum auf die Schwere der Folgen oder die Schwere eines Pflichtverstoßes abgestellt wird.

  • ArbG Cottbus, 07.02.2007 - 2 Ca 718/06

    Streichung des Essensgeldzuschusses durch Arbeitgeber nach langjähriger Gewährung

    Es erfordert somit die Einhaltung der Vorschrift des § 126 BGB (vergleiche: BAG vom 27.06.2002, 6 AZR 449/01).

    Die Schreiben sind nur von der Beklagten, nicht aber vom Kläger unterzeichnet worden (vergleiche: BAG vom 27.06.2002, 6 AZR 449/01).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2018 - 6 Sa 509/17

    Behinderungsgerechte Beschäftigung - US-Stationierungsstreitkräfte -

    Der Einhaltung der Schriftform nach § 4 Nr. 1 b TV-AL II bedurfte es in Ermangelung einer Nebenabrede nicht (vgl. BAG 27. Juni 2002 - 6 AZR 449/01 - Rn. 77; vgl. zur wortgleichen Vorschrift des § 4 BAT: 25. Juli 1996 - 6 AZR 179/95 - Rn. 23, jeweils zitiert nach juris).
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